TEILNAHMEBEDINGUNGEN – LEERSTANDSJAGD
Mit der Teilnahme an der Leerstandsjagd und dem Absenden eines Gebäudes akzeptierst du die folgenden Teilnahmebedingungen.
1. Teilnahme
Teilnehmen können natürliche Personen ab 18 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Mitarbeitende von TAKE OVER sowie unmittelbar an der Durchführung der Aktion beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Was gilt als gültiger Tipp?
Ein Tipp muss sich auf ein konkret identifizierbares Gebäude bzw. eine konkrete Immobilie mit vollständiger Adresse einschließlich Hausnummer beziehen. Allgemeine Hinweise auf Straßen, Stadtteile oder nicht eindeutig bestimmbare Objekte gelten nicht als gültige Einreichung.
Die eingereichten Angaben müssen nach bestem Wissen wahrheitsgemäß sein. Bewusst falsche, erfundene, irreführende oder manipulierte Angaben werden ausgeschlossen.
3. Wann gilt ein Gebäude als bereits geclaimt?
Jede konkrete Immobilie kann grundsätzlich nur einmal geclaimt werden. Maßgeblich ist die zuerst vollständig bei TAKE OVER eingegangene gültige Einreichung. Das gilt auch dann, wenn der betreffende Tipp noch nicht öffentlich auf der Karte angezeigt wird. Bei mehrfach eingereichten Hinweisen auf dasselbe Objekt wird grundsätzlich die zuerst eingegangene Einreichung berücksichtigt. Das passt auch zum gesetzlichen Grundgedanken bei mehrfach vorgenommener Handlung im Rahmen einer Auslobung.
4. Der Finderlohn
Der Finderlohn in Höhe von 1.000 € wird nicht allein für das Absenden oder Claiming eines Gebäudes ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass der eingereichte Tipp die von TAKE OVER veröffentlichten Kriterien für den Finderlohn erfüllt.
Die Prüfung erfolgt anhand der eingereichten Informationen und, soweit erforderlich, weiterer öffentlich zugänglicher oder anderweitig rechtmäßig verfügbarer Informationen. TAKE OVER kann zur Prüfung zusätzliche Informationen oder Nachweise vom Teilnehmer anfordern.
Aus den eingereichten Tipps, die die Kriterien erfüllen, wählen die Verantwortlichen bei TAKE OVER die drei Immobilien aus, die sich am besten für das Konzept eignen. Die Tippgeber dieser Immobilien erhalten den Finderlohn unabhängig davon, ob in dieser Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt das TAKE OVER Konzept umgesetzt wird.
5. Kein Anspruch bei unvollständigen oder unzulässigen Einreichungen
Kein Anspruch auf einen Finderlohn besteht insbesondere bei falschen oder manipulierten Angaben, nicht eindeutig identifizierbaren Immobilien, bereits zuvor eingereichten Immobilien, Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder wenn die Voraussetzungen für den Finderlohn nicht erfüllt sind.
6. Quellen und Rechte Dritter
Teilnehmende dürfen ausschließlich Informationen und Inhalte einreichen, die sie rechtmäßig verwenden und übermitteln dürfen. Insbesondere dürfen keine Informationen durch Hausfriedensbruch, unbefugtes Betreten von Grundstücken oder Gebäuden, Täuschung, unzulässige Überwachung oder andere rechtswidrige Handlungen beschafft werden.
Bei hochgeladenen Fotos und sonstigen eigenen Inhalten bestätigt der Teilnehmer, dass deren Übermittlung und die Nutzung zur Prüfung und Dokumentation der Einreichung keine Rechte Dritter verletzt. Personenbezogene Daten unbeteiligter Dritter sollen nicht eingereicht werden.
7. Prüfung und Kontaktaufnahme
TAKE OVER ist berechtigt, die gemachten Angaben auf Plausibilität und auf das Vorliegen der veröffentlichten Voraussetzungen zu prüfen und den Teilnehmer zur Klärung offener Fragen zu kontaktieren.
8. Auszahlung
Ist ein Anspruch auf den Finderlohn nach diesen Teilnahmebedingungen entstanden und wurde die Einreichung erfolgreich geprüft, erfolgt die Auszahlung an die berechtigte Person. Etwaige persönliche steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Zahlung liegen in der Verantwortung des Empfängers.
9. Missbrauch
TAKE OVER kann Einreichungen von der Aktion ausschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Manipulation, automatisierte Masseneinreichungen, Identitätstäuschung oder einen sonstigen missbräuchlichen Einsatz des Systems bestehen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Durchführung der Leerstandsjagd, zur Prüfung der Einreichungen, zur Kontaktaufnahme und gegebenenfalls zur Auszahlung des Finderlohns verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von TAKE OVER. Für direkt erhobene personenbezogene Daten bestehen Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO; deshalb würde ich eure Datenschutzerklärung ebenfalls passend zur Leerstandsjagd ergänzen.
11. Veranstalter
Veranstalter der Leerstandsjagd:
Bricks And Stories GmbH
Albrechtstraße 39, 80636 München
Hello@take-over.space
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.